Es kann so einfach sein.

SCHUFA®

Abgabe von Negativmeldungen an die SCHUFA®

Herausforderungen

Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen:

  • Die Meldevoraussetzungen an die SCHUFA® sind abschließend in § 28a BDSG geregelt.
  • Berücksichtigung der Anforderungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie an qualifizierte Mahnungen.

Erfüllung der technischen Voraussetzungen:

  • Der Platz in den automatisierten Mahnungen ist beschränkt, wird er für die vorgeschriebenen Inhalte genutzt?
  • Wiederholte manuelle Bearbeitung von Listen statt einmaliger Aufnahme in einen Meldeautomatismus.

Erfüllung von vertraglichen Anforderungen gegenüber der SCHUFA®:

  • Die Meldungen basieren auf dem Gegenseitigkeitsprinzip, deshalb sind alle definierten Negativmerkmale zu melden.
  • Die Meldungen müssen zeitnah erfolgen.

Lösungen

Ausführliche Bestandsaufnahme:

  • Welche Negativ-Meldungen liegen der SCHUFA® vor?
  • Wie (mit welchem System) wurden diese abgegeben?

Ermittlung des Handlungsbedarfs und anschließende Umsetzung in RKB:

  • Neufälle – Anpassung der Schnittstelle
  • Altfälle – finale Bereinigung

Anpassung der Prozesse:

  • Erstellung eines automatischen Meldeprozesses
  • Definition von Schreiben