SCHUFA®
Abgabe von Negativmeldungen an die SCHUFA®
Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen:
- Die Meldevoraussetzungen an die SCHUFA® sind abschließend in § 28a BDSG geregelt.
- Berücksichtigung der Anforderungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie an qualifizierte Mahnungen.
Erfüllung der technischen Voraussetzungen:
- Der Platz in den automatisierten Mahnungen ist beschränkt, wird er für die vorgeschriebenen Inhalte genutzt?
- Wiederholte manuelle Bearbeitung von Listen statt einmaliger Aufnahme in einen Meldeautomatismus.
Erfüllung von vertraglichen Anforderungen gegenüber der SCHUFA®:
- Die Meldungen basieren auf dem Gegenseitigkeitsprinzip, deshalb sind alle definierten Negativmerkmale zu melden.
- Die Meldungen müssen zeitnah erfolgen.
Ausführliche Bestandsaufnahme:
- Welche Negativ-Meldungen liegen der SCHUFA® vor?
- Wie (mit welchem System) wurden diese abgegeben?
Ermittlung des Handlungsbedarfs und anschließende Umsetzung in RKB:
- Neufälle – Anpassung der Schnittstelle
- Altfälle – finale Bereinigung
Anpassung der Prozesse:
- Erstellung eines automatischen Meldeprozesses
- Definition von Schreiben