RKB Widerruf

DAS Programm, um Schäden aus Darlehnenswiderrufen zu berechnen.

Das Programm „RKB Widerruf“ wurde speziell für die Berechnung der gegenseitigen Ansprüche im Rahmen von Darlehenswiderrufen durch Verbraucher entwickelt.

RKB Widerruf ist in der Lage übliche Bankusancen, wie z. B. 30. Februar bei der Zinsmethode 30/360, richtig zu berücksichtigen. Regelmäßige Raten werden aus den Angaben zu Ratenhöhe, Turnus, erste und letzte Rate, selbstständig berechnet. RKB Widerruf berechnet dann – sofern gewünscht unter Beachtung von Wochenenden und Feiertagen – den Buchungstag und die Bankvaluta und stellt diese Raten automatisch ein. Ebenso können Ratenaussetzungen, Ratenänderungen usw. erfasst werden. Ferner können „Sonderumsätze“ (Sondertilgung, Darlehensauszahlungen, Bereitstellungszinsen usw.) in klar gekennzeichneten Masken einfach erfasst werden. Somit wird – als Basis der gesamten Widerrufsberechnung – der bisherige Darlehensverlauf exakt abgebildet. Im Ergebnis werden dann die gegenseitigen Ansprüche, Kreditinstitut vor und nach Widerruf, sowie Verbraucher vor und nach Widerruf, übersichtlich so dargestellt, dass diese einfach nachvollzogen werden können. Dies erleichtert die Vorlage bei Gericht. Durch einfaches Anpassen von verschiedenen Parametern können Alternativszenarien abgebildet werden, solange die Berechnung nicht finalisiert wurde. Das macht RKB Widerruf flexibel in Verhandlungen.
Die Aufrechnung erfolgt erst zum Zeitpunkt der Entscheidung in einem eigenen Dokument übersichtlich auf einer Seite. Die Ausgabe der gesamten Berechnungsergebnisse erfolgt dann in einer umfassenden PDF-Datei.
Da die Nutzungsentschädigung für Zahlungen des Verbrauchers steuerrechtlich als Zinsertrag angesehen wird und damit der Kapitalertragsteuer unterliegt, muss das Kreditinstitut diese einschließlich SoLi und ggf. Kirchensteuer abführen. RKB Widerruf berücksichtigt dies.
Im November 2017 wurden von der BaFin die »Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT« (BAIT), veröffentlicht. Die Aufsicht erläutert darin, was sie unter einer angemessenen technisch-organisatorischen Ausstattung der IT-Systeme, unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an die Informationssicherheit, versteht. Insbesondere freie Excel-Rechner entsprechen den dort formulierten Anforderungen nicht.
RKB-Widerruf wurde nach OPDV 1/2015 bzw. MaRisk AT 7.2 basierend auf einem Prüfbericht des SIZ freigegeben.

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